- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, errichtet durch Gesetz vom 17.12.1990 (BGBl I 2834); Sitz in Bonn.- Aufgaben: Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Datenverarbeitung; Erteilung von Sicherheitszertifikaten, Unterstützung der für die Sicherheit in der Informationstechnik zuständigen Stellen des Bundes, der Polizei und der Staatsanwaltschaften, der Verfasserschutzbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Beratung der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik.- Weitere Regelungen in der BSI-ZertifizierungsVO vom 7.7.1992 (BGBl I 1230) und in der BSI-KostenVO vom 29.10.1992 (BGBl I 1838, 2019).- Weitere Informationen unter www.bsi.de.
Lexikon der Economics. 2013.